Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht, obwohl sich die Prinzipien des Erbrechts seit mehr als 100 Jahren kaum verändert haben und in wesentlichen Teilen auch nachvollziehbar sind. Die größten Schwierigkeiten liegen in den Details und den steuerlichen Fragen.
Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene und ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet des Erbrechts dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Nur eine letztwillige Verfügung mit unzweideutigen Formulierungen schafft klare Verhältnisse. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigte gerichtlich und außergerichtlich.
Besonders wichtig ist die Nachlassplanung für Unternehmer. Eine Betriebsübergabe will vorbereitet und wohl bedacht sein. Fehler können fatale Folgen bis hin zu Liquiditätsproblemen nach sich ziehen.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Kalsbach. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts, auch als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger. Herr Dr. Kalsbach ist Fachanwalt für Erbrecht.