Sie übergeben uns einfach Ihre Rechtschutzunterlagen (Gesellschaft sowie Versicherungsnummer) und wir holen den Deckungsschutz für Sie ein, so dass Sie sich auf eine Sache konzentrieren können: Ihren Rechtsfall.
Bitte beachten Sie: unter Umständen kann es sogar sein, dass eine andere Versicherung wie eine Rechtschutzversicherung leistet. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend macht, wofür grundsätzlich Ihre Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist. Sprechen Sie uns hierwegen an, wir beraten Sie gerne.