Das private Bau- und Architektenrecht dagegen regelt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr, Architekt und Baunternehmer und dessen Subunternehmern.
Trotz der enormen Bedeutung dieses Rechtsgebiets, gibt es kein spezielles Bauvertragsrecht. Zu den wichtigsten Rechtsnormen zählen das BGB, die VOB/B und die HOAI.
Wegen der besonderen Schwierigkeiten, die das Bau- und Architektenrecht mit sich bringt, haben die meisten Landgerichte Baukammern und die Oberlandesgerichte Bausenate eingeführt.
Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht muss alle wichtigen Entscheidungen kennen.
Unsere Leistungen
Herr Dr. Buchfink ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und verfügt über Berufserfahrung seit 1994. Sein Tätigkeitsfeld umfasst die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen mit Architekten, Ingenieuren und Baunternehmern bis hin zur Durchsetzung von Honorar- und Werklohnforderungen oder die Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen. Das Augenmerk liegt dabei auf der außergerichtlichen Lösung der Probleme.