Unsere Leistungen
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Kalsbach als Fachanwalt für Familienrecht. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet und war einer der ersten Fachanwälte für Familienrecht. Das Beratungsfeld umfasst:
- Scheidung, Trennung und ihre finanziellen und erbrechtlichen Folgen
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Gewaltschutz
- Hausrat und Wohnungszuweisung
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Unterhalt
- Vaterschaftsangelegenheiten
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung